Gegründet im Jahr 1995 gehört Siebenhaar & Coll. zu den etablierten Rechtsanwaltskanzleien im Zentrum von Breisach, dessen langjähriger
und stetig wachsender Mandantenstamm bis weit in den Kaiserstuhl
und das Markgräflerland reicht.
Wir betreuen eine Vielzahl von mittelständischen Unternehmen, Handwerksbetrieben, Baugesellschaften, Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Immobilienbüros sowie private Personen.
Häufig geschieht dies auch in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern aus der Region. Hinzu kommt die langjährige Beratung von Kfz-Betrieben und Mietwagenfirmen. Zu unseren Mandanten dürfen wir ebenso
öffentliche Kommunen zählen.
Nicht nur die Grenznähe, sondern auch hervorragende Französischkenntnisse legen es nahe, dass immer mehr Mandanten auch aus Frankreich beraten werden.
Hohe Qualifikation durch Fachanwaltstitel und ständige Fortbildungsaktivitäten runden unseren Qualitätsstandard ab. Flexibilität und Schnelligkeit auf die jeweiligen Anforderungen unserer Mandanten wird ebenso garantiert wie eine persönliche und vertrauensvolle Beratung.
Auch unsere Mitarbeiterinnen verfügen über eine umfangreiche Fach- und Allgemeinbildung und sorgen für einen problemlosen Ablauf der Mandate.
Navigieren sie ganz einfach durch die unten aufgeführten Menüpunkte und erfahren Sie mehr über unsere Kompetenzen in den verschiedenen Rechtsbereichen.
Erbrecht ist Vertrauenssache. Unsere Kompetenz, Erfahrung und die persönliche Betreuung legen den Grundstein hierfür.
Unser Tätigkeitsfeld umfasst insbesondere:
• Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
• Gestaltung von Übergabeverträgen
• Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzungen,
außergerichtlich und gerichtlich
• Beratung und Vertretung bei Pflichtteilsansprüchen
• Gestaltung und Beratung von Patientenverfügungen
und Vorsorge- und Generalvollmachten
Kaum ein Vertragsverhältnis ist derart konfliktträchtig wie das zwischen dem Mieter und Vermieter. Als Mieter fragen Sie sich welche Rechte ich habe, wenn in dem Mietobjekt plötzlich Mängel auftauchen oder der Vermieter die Kündigung des Mietvertrages aussprach?
Der Vermieter stellt sich die Frage, wie er reagieren kann, wenn er das Mietobjekt für eigene Familienangehörige benötigt oder die monatliche Miete nicht oder unpünktlich bezahlt wird?
Bereits im Vorfeld sich von einem Anwalt beraten zu lassen kann oftmals erhebliche Streitigkeiten und Kosten vermeiden helfen.
Wichtige Themen hierbei sind: ·
• Wohnraummietvertrag – Gestaltung und Beratung
• Gewerblicher Mietvertrag – Gestaltung und Beratung
• Mieterhöhung
• Mängel an der Mietsache
• Nebenkostenabrechnung
• Betriebskosten
• Kündigung
• Nachmieter
• Pachtvertrag – Gestaltung und Beratung
Das Verkehrsrecht ist vielfältig und birgt vielfache Risiken: Sie sind Autohändler und verkauften einen Pkw an einen Kunden, der nun Mängel anzeigt? Sie haben einen Pkw von privat unter Ausschluss der Gewährleistung gekauft und es tritt ein Motorschaden ein? Sie sind Geschädigter eines Verkehrsunfalls und wollen ihre sämtlichen Ansprüche gegenüber dem gegnerischen Kfz-Versicherer durchgesetzt bekommen? Sie erhielten einen Bußgeldbescheid und wollen hiergegen Einspruch einlegen? Sie möchten die Eintragung von Punkten in das Fahrerlaubnisregister abwenden oder sich gegen strafrechtliche Vorwürfe verteidigen? Sie wurden als Verkehrsteilnehmer verletzt und wollen Schmerzensgeldansprüche und Verdienstausfallschaden geltend machen? Mit unserer Kompetenz und der langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Fällen vertreten wir sie zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen und schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten.
Unsere Tätigkeitsfelder sind:
• Kaufrecht
• Werkvertragsrecht
• Schadenersatzansprüche
• Versicherungsrecht
• Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Geschwindigkeitsverstöße
- Abstandsverstoß
- Rotlichtverstoß
- Alkoholfahrt
• Verkehrsstrafrecht
- Unfallflucht
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Nötigung
- Eingriff in den Straßenverkehr
- Körperverletzung
- Trunkenheitsfahrt
• Verkehrsverwaltungsrecht
• Fahrerlaubnisrecht (Entzug/Erteilung der Fahrerlaubnis)
Die Errichtung eines vom Architekten geplanten Hauses, das Fertighaus,
der Kauf vom Bauträger oder der Erwerb einer Eigentumswohnung können kostspielige Probleme mit sich bringen. Die Komplexität und der Umfang baurechtlicher Fälle erfordern den Spezialisten.
Wir unterstützen Sie in sämtlichen Bereichen des Bauvertragsrechts aber auch im Architektenvertragsrecht. Wir bieten eine individuelle und praxisorientierte Beratung bei der Strukturierung und Abwicklung komplexer Bauvorhaben.
Wir unterstützen Sie von der Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Wir beraten sie als Auftraggeber, Auftragnehmer oder als Architekt in nachfolgenden Bereichen:
• Architektenrecht
• Bauvertrag
• Bauträgervertrag
• Bauprozess
• Beweissicherungsverfahren
• Grundstücksrecht
• Nachbarrecht
• Werkvertragsrecht
• Gewährleistung
• Bauordnungsrecht
Ein guter Vertrag regelt alle relevanten Dinge zwischen den Vertragspartnern.
Um dies zu gewährleisten bieten wir eine umfassende Vorbereitung und eine klare Vertragsgestaltung an. So werden spätere Auseinandersetzungen schon im Vorfeld vermieden. Wir vertreten Ihre Interessen, sofern sie bereits in Streitigkeiten um Verträge verschiedenster Art verwickelt sind.
Typische Tätigkeitsfelder sind:
• Arbeitsrecht
• Bau- und Architektenvertrag
• Darlehensvertrag
• Erb- und Unternehmensnachfolgevertrag
• Gesellschaftsvertrag
• Kaufvertrag
• Maklervertrag
• Mietvertrag
• Werkvertrag
Im Rahmen der Bewerbung um eine neue Arbeitsstelle ist in einem persönlichen Vorstellungsgespräch die Prüfung der Bewerbungsunterlagen des Arbeitnehmers vorgeschaltet. Den potentiellen neuen Arbeitgeber interessiert dabei besonders, wie andere die Leistungen und die Individualität des Interessenten beurteilen. Selbst wenn solche Beurteilungen neben einem anschaulichen und lückenlosen Lebenslauf nur ein Teil dieser Unterlagen sind, so sind sie gleichwohl sehr bedeutsam und können – je nach Formulierung – die Chance auf ein Vorstellungsgespräch erhöhen oder auch völlig ausschließen. Ein Arbeitszeugnis spielt mithin eine nicht zu unterschätzende Rolle bei der Frage nach Erfolg oder Misserfolg im Bewerbungsverfahren. Umgekehrt können Arbeitgeber bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vor die Frage gestellt werden, in welcher Form und Wortwahl die Leistungen des Arbeitnehmers auszudrücken sind und in welcher Art und Weise ein Arbeitszeugnis auch vor dem Hintergrund bereits ergangener Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts abzufassen ist.
Wichtige Arbeitsbereiche anwaltlicher Tätigkeit sind hierbei:
• Überprüfung von Arbeitszeugnissen, insbesondere Beratung zu Umfang und Mindestanforderungen an ein Arbeitszeugnis, Analyse der in einer empfangenen Bewertung enthaltenen Aussagen und Bewertungen sowie Überprüfung auf versteckte oder codifizierte Aussagen
• Formulierung von Arbeitszeugnissen, d. h. schriftliche Gestaltung und Ausarbeitung eines den Leistungen und Stärken entsprechenden Zeugnistextes zur Vorlage gegenüber Arbeitgebern oder Arbeitnehmern
• Realisierung von Ansprüchen, das bedeutet Beratung von Arbeitnehmern zu Ansprüchen und deren Erfolgschancen bei Erhalt eines nicht zufriedenstellenden Arbeitszeugnisses sowie Vermittlung bzw. Anspruchsdurchsetzung, gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
Die Grundlagen des Wettbewerbsrechtes, also des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb, finden sich vor allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), in der Preisangabeverordnung (PAngV) sowie in der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung. Hinzu kommen verschiedene EU-Richtlinien, u. a. die Richtlinie 2005/29/EG. Mit diesen Vorschriften wird das Ziel verfolgt, Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen zu schützen und das Interesse der Allgemeinheit an unverfälschtem Wettbewerb zu fördern.
Aufgaben anwaltlicher Tätigkeit sind dabei vor allem:
• Überprüfung von Wettbewerbsverstößen, insbesondere Durchsetzung von Ansprüchen auf Unterlassung, Schadensersatz, Nutzungsentschädigung und Gewinnabschöpfung
• Abmahnungen und Unterlassungserklärungen
• Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
• Prüfung der Möglichkeiten zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen und ggf. Herbeiführung einer kostengünstigeren außergerichtlichen Einigung im Falle einer berechtigten Abmahnung
Das Arbeitsrecht umfasst sämtliche Gesetze und Vorschriften, die das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln. Das Interesse des Arbeitnehmers an guten Arbeitsplatzbedingungen sowie dasjenige des Arbeitgebers an vertragsgemäßer Arbeitsleistung bedingen solche Vereinbarungen, die sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien normieren. Entstehen diesbezüglich Fragen oder gar Meinungsverschiedenheiten zwischen den Beteiligten, ist Rechtsrat und -beistand nötig. Dabei sind insbesondere im Kündigungsschutzverfahren die Fristen zur Reaktion nur kurz. Gerade Arbeitnehmer sollten sich daher so früh wie möglich rechtlich beraten lassen.
Die Tätigkeit des Rechtsanwalts erstreckt sich dabei insbesondere auf:
• Ausarbeitung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
• Gestaltung von Aufhebungsvertrag
• Vertretung im Falle von Kündigungsschutzklagen
• Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen, z.B. zu Gehalt oder Ansprüchen auf Urlaub
• Aushandlung von Abfindungen
• Beratung zu Arbeitszeugnissen
Rechtlich setzt sich das Wohnungseigentum aus drei Teilen zusammen, nämlich dem Miteigentumsanteil, dem Sondereigentum und der Teilhabe an der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Verhältnisse von Miteigentumsanteilen zu Sondereigentum, die Rechte und Pflichten der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft, Aufgaben und Stellung des Verwalters sind jedoch immer wieder problembehaftete Fragen, die Rat und Beistand durch einen Rechtsanwalt erforderlich machen.
Tätigkeitsbereiche sind dabei insbesondere:
• Beratung bei Fragen über Rechte und Pflichten beim Kauf einer Eigentumswohnung
• Informationen zu den in Gemeinschaftsordnung und Teilungserklärung geregelt Rechten und Pflichten von Miteigentümern sind.
• Durchsetzung von Rechten von Mietern, Eigentümern oder der Hausverwaltungsfirma
• rechtliche Beratung zu Fragen zum Umgang mit dem Gemeinschaftseigentum
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Siebenhaar & Coll. Rechtsanwälte
Neuer Weg 14
79206 Breisach a.Rh.
Mail: info@anwalt-siebenhaar.de
Web: www.anwalt-siebenhaar.de
Fon: +49 (0)7667 90650